Stephanie Rusch
Stv. Leiterin Einwohnerkontrolle / Zivilstandsbeamtin
Trotz der grossen Trauer um den Verlust eines Menschen müssen von den Angehörigen einige wichtige Dinge erledigt werden:
Viele Informationen rund um einen Todesfall finden Sie im Leitfaden "Todesfall, was ist zu tun?"Informationen rund um unsere beiden Friedhöfe finden Sie hier: Friedhöfe Zollikon Dorf und Zollikerberg.
Wir organisieren bei Todesfällen von Einwohnern das Einsargen, den Transport, die Kremation oder die Erdbestattung. Zusammen mit den Angehörigen vereinbaren wir die Beisetzungs- und Abdankungszeit. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen auch für weitere Belange bei.
Für Einsargungen an Wochenenden ist die Bestattungsfirma Gerber unter der Nummer +41 52 355 00 11 erreichbar.
Ein Bestattungswunsch kann bereits zu Lebzeiten schriftlich formuliert und beim Bestattungsamt hinterlegt werden. Wenn Ihre Wünsche und Vorstellungen schriftlich festgehalten sind, nehmen Sie Ihren Angehörigen im Todesfall viel Umtriebe und Fragen ab. Diese Angaben gehören auch nicht in ein Testament, denn dieses wird erst nach der Beisetzung eröffnet.
Im Bestattungswunsch halten Sie fest, welche Beisetzungsart Sie wünschen und wie und wo die Abdankung erfolgen soll und wer im Todesfall zu benachrichtigen ist. Das Bestattungsamt klärt ab, ob Ihre Wünsche im gesetzlichen Rahmen möglich sind.
Im Bestattungswunsch werden folgende Punkte abgeklärt:
Das Bestattungsamt Zollikon nimmt Bestattungswünsche für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Zollikon kostenlos entgegen und stellt sicher, dass Ihre Wünsche im Todesfall erfüllt werden.
Ein entsprechendes Formular können Sie beim Bestattungsamt Zollikon beziehen oder hier herunterladen.
Die Bestattungsverordnung des Kanton Zürich finden Sie hier.
Hier gelangen Sie zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (gelten für sämtliche Abteilungen).
Stv. Leiterin Einwohnerkontrolle / Zivilstandsbeamtin