Bestattungsamt

Todesfall, was ist zu tun?

Trotz der grossen Trauer um den Verlust eines Menschen müssen von den Angehörigen einige wichtige Dinge erledigt werden:

  • Arzt informieren, sofern der Tod zu Hause eintraf. Wenn der Tod in einem Spital, Pflegeheim oder Altersheim eingetreten ist, bitte direkt telefonisch Kontakt mit dem Bestattungsamt aufnehmen.
  • Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall sofort mit der Polizei Kontakt aufnehmen.
  • So schnell als möglich das Bestattungsamt Zollikon benachrichtigen. Wir nehmen uns gerne Zeit für das Gespräch. Vereinbaren Sie deshalb mit uns einen Termin (Tel. +41 44 395 32 30).

Viele Informationen rund um einen Todesfall finden Sie im Leitfaden "Todesfall, was ist zu tun?"Informationen rund um unsere beiden Friedhöfe finden Sie hier: Friedhöfe Zollikon Dorf und Zollikerberg.

Unser Bestattungsamt

Wir organisieren bei Todesfällen von Einwohnern das Einsargen, den Transport, die Kremation oder die Erdbestattung. Zusammen mit den Angehörigen vereinbaren wir die Beisetzungs- und Abdankungszeit. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen auch für weitere Belange bei.

Für Einsargungen an Wochenenden ist die Bestattungsfirma Gerber unter der Nummer +41 52 355 00 11 erreichbar.

Bestattungswunsch

Ein Bestattungswunsch kann bereits zu Lebzeiten schriftlich formuliert und beim Bestattungsamt hinterlegt werden. Wenn Ihre Wünsche und Vorstellungen schriftlich festgehalten sind, nehmen Sie Ihren Angehörigen im Todesfall viel Umtriebe und Fragen ab. Diese Angaben gehören auch nicht in ein Testament, denn dieses wird erst nach der Beisetzung eröffnet.

Im Bestattungswunsch halten Sie fest, welche Beisetzungsart Sie wünschen und wie und wo die Abdankung erfolgen soll und wer im Todesfall zu benachrichtigen ist. Das Bestattungsamt klärt ab, ob Ihre Wünsche im gesetzlichen Rahmen möglich sind.

Im Bestattungswunsch werden folgende Punkte abgeklärt:

  • Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation)
  • Grabstätte (Gemeinschaftsgrab mit oder ohne Namensnennung, Grab des vorverstorbenen Ehegatten, anderweitige Verwendung der Asche durch die Angehörigen etc.)
  • Bestattungsort (Friedhof Zollikon oder Zollikerberg oder ein anderer Friedhof)
  • Abdankungsart (Kirche, engster Familienkreis etc.)
  • Kontaktperson, die im Todesfall zu benachrichtigen ist

Das Bestattungsamt Zollikon nimmt Bestattungswünsche für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Zollikon kostenlos entgegen und stellt sicher, dass Ihre Wünsche im Todesfall erfüllt werden.

Ein entsprechendes Formular können Sie beim Bestattungsamt Zollikon beziehen oder hier herunterladen.

Die Bestattungsverordnung des Kanton Zürich finden Sie hier.

 

Lageplan

Öffnungszeiten

 

Hier gelangen Sie zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (gelten für sämtliche Abteilungen). 

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