Finanzausschuss
Der Finanzausschuss entscheidet abschliessend über Grundsteuern (inkl. Steuerbefreiungen, Nachsteuern, Bussen sowie über Bestand und Umfang des gesetzlichen Pfandrechts für Grundsteuern) und Steuererlassgesuche und verfügt über die dazu notwendigen Finanzkompetenzen.
Der Finanzausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus dem Ressortvorsteher bzw. der Ressortvorsteherin Finanzen (Vorsitz) sowie zwei weiteren vom Gemeinderat aus seiner Mitte abgeordneten Mitgliedern. Die Leitung der Finanzabteilung führt das Sekretariat und hat beratende Stimme. Bei Steuergeschäften nimmt die Bereichsleitung Steuern mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.