Subvention für die vorschulische familienergänzende Kinderbetreuung
Die Zolliker Stimmberechtigten haben am 17. Juni 2012 dem Beitragsreglement für die vorschulische familienergänzende KiTa-Betreuung an der Urne zugestimmt.
Mit der Genehmigung des Beitragsreglements wird der Wechsel von der bisherigen Objektsubventionierung zur Subjektsubventionierung vollzogen. Das Beitragsreglement erlaubt allen Eltern die freie Wahl der Betreuungseinrichtung. Wenn die Voraussetzungen wie Wohnsitz und Kita in Zollikon bzw. Tagesfamilienverein (Tageseltern mit Wohnsitz in Zollikon) sowie Einkommen und Vermögen bis zu einer bestimmten Grenze erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Diese wird direkt an die Eltern ausbezahlt. Mit der Einführung der Subjektsubventionierung erfüllt die Gemeinde die gesetzlichen Vorgaben des Kantonalen Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Das Beitragsreglement (inkl. Antrag) und die dazugehörige Vollzugsverordnung sind auf den 1. August 2012 in Kraft getreten.
Die Unterlagen können im Sekretariat der Abteilung Gesellschaft bezogen werden.
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft | 044 395 35 50 | gesellschaft@zollikon.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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800.3 | Beitragsreglement der Gemeinde Zollikon für die vorschulische familienergänzende Kinderbetreuung (Subjektsubventionierung) | 1. August 2012 |
800.31 | Vollzugsverordnung Kinderbetreuungsbeiträge | 1. August 2012 |