Quellensteuer

Quellensteuerpflichtig sind in der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitnehmende ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung C und andererseits im Ausland wohnhafte Künstler/innen und Sportler/innen sowie Empfänger/innen von Verwaltungsratsentschädigungen und Vorsorgeleistungen.

Ausführliche Informationen zur Quellensteuer und sämtliche Merkblätter sowie Formulare finden Sie auf der Website des Kantonalen Steueramtes Zürich.

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Finanzabteilung Steueramt: 044 395 33 20 / Finanzverwaltung: 044 395 33 00 finanzverwaltung@zollikon.ch
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