Quellensteuer
Quellensteuerpflichtig sind in der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitnehmende ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung C und andererseits im Ausland wohnhafte Künstler/innen und Sportler/innen sowie Empfänger/innen von Verwaltungsratsentschädigungen und Vorsorgeleistungen.
Ausführliche Informationen zur Quellensteuer und sämtliche Merkblätter sowie Formulare finden Sie auf der Website des Kantonalen Steueramtes Zürich.
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 395 33 20 | steueramt@zollikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzabteilung | Steueramt: 044 395 33 20 / Finanzverwaltung: 044 395 33 00 | finanzverwaltung@zollikon.ch |
Name | Beschreibung |
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