Prämienverbilligung Krankenkasse (IPV)

Personen und Familien mit tieferen Einkommen erhalten zur finanziellen Entlastung einen Beitrag an die Grundversicherung. Die Prämienverbilligung wird durch den Kanton und den Bund finanziert.

Auf der Website der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) finden Sie sämtliche Informationen zu Anspruch, Leistung, Anmeldung und Zahlung der Individuellen Prämienverbilligung.

Name Telefon Kontakt
Finanzabteilung Steueramt: 044 395 33 20 / Finanzverwaltung: 044 395 33 00 finanzverwaltung@zollikon.ch
Name Beschreibung