Namenserklärung

Wer bei der Heirat/Eintragung der Partnerschaft seinen Namen geändert hat, kann nach der Scheidung/Auflösung der Partnerschaft, Ungültigkeitserklärung, Verwitwung oder Verschollenerklärung unbefristet eine Namenserklärung auf den Ledignamen abgeben.

Weitere Möglichkeiten von Namenserklärungen für Kinder, verheiratete Personen oder eingetragene Partnerschaften finden Sie im Merkblatt über die Namenserklärungen nach Schweizer Recht.

Für die Entgegennahme einer Namenserklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandsamt und im Ausland die schweizerische Vertretung zuständig. Vereinbaren Sie dafür bitte telefonisch (Tel. 044 395 35 00) einen Termin mit uns.