Standaktion/Veranstaltung/Festwirtschaft

Die Marktverordnung regelt das Marktwesen und das Reisendengewerbe (inkl. Schaustellergeschäfte) auf öffentlichem Grund der Gemeinde Zollikon.

Nichtkommerzielle Standaktion

Die Bewilligung für eine nichtkommerzielle Standaktion für gemeinnützige Institutionen wird kostenlos erteilt.

Verkaufsaktion/Wanderverkauf

Für die Bewilligung einer Verkaufsaktion oder eines Wanderverkaufes wird eine Gebühr von 40 Franken erhoben. Die Benützung öffentlichen Grundes wird dabei separat in Rechnung gestellt.

Speisen und Getränke

Gemäss § 2 des Gastgewerbegesetzes bedarf es eines Patentes (Bewilligung):

  • wer an einem allgemein zugänglichen Ort mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht;
  • wer den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf betreibt.

Der Ausschank von alkoholischen Getränken an und durch Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.

Die entsprechenden Gesuchsformulare finden Sie weiter unten (Online-Dienste). Für eine vorübergehend bestehende Festwirtschaft füllen Sie bitte das Gesuchsformular der Veranstaltung aus.