Entscheid Bundesgericht zum Altersheim am See
Als letzte Instanz hat das Bundesgericht entschieden, dass die Gemeinde das ehemalige Wohn- und Pflegezentrum am See nicht verkaufen darf; dies widerspreche dem letzten Willen des Erblassers Heinrich Ernst. Damit wird der Beschluss der Gemeindeversammlung vom September 2015 aufgehoben.
In den folgenden zwei Jahren wird das Gebäude als Asylheim für unbegleitete Jugendliche genutzt.