Vorübergehende Verkehrsanordnung - Weltistrasse

12. Juli 2024

Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Weltistrasse, Zollikon, wird in diesem Abschnitt ab 8. Juli 2024 bis ca. 28. März 2025 folgende vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt.

  • Weisse Zone, 1 Parkplatz, Hägnistrasse 3, frei gehaltene Fläche für Durchfahrt, Halteverbot.
  • Absperrung öffentlicher Grund (Strasse), ca.10 m², Hägnistrasse 4, Umschlagplatz für Bauarbeiten.
  • Weisse Zone, 1 Parkplatz, Lenzenwiesstrasse 9, Umschlagplatz für Bauarbeiten, Halteverbot.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Einer allfälligen Neubeurteilung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere, zwingende Gründe: Gedrängtes Bauprogramm.

Abteilung Sicherheit und Umwelt