Bewilligung von gebundenen Ausgaben
Die Sozialbehörde hat mit Beschluss vom 30. September 2024 folgende Kredite als gebundene Ausgabe im Sinne von § 103 Gemeindegesetz bewilligt:
- 551'500 Franken als wiederkehrender Kredit für die Beauftragung der ORS AG für die Asylkoordination
- 337'000 Franken als wiederkehrender Kredit für die Mietkosten im Asylbereich
Gegen die Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Entscheide liegen während der Rekursfrist im Sekretariat der Abteilung Gesellschaft zur Einsicht auf und sind unter Dokumente auf dieser Seite aufgeschaltet.
Sozialbehörde
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Kreditbewilligung Mietkosten im Asylbereich (PDF, 148.3 kB) | Download | 0 | Kreditbewilligung Mietkosten im Asylbereich |
Kreditbewilligung ORS AG - Asylkoordination (PDF, 141.32 kB) | Download | 1 | Kreditbewilligung ORS AG - Asylkoordination |