Parkgebührenreglement (PgR) 781.2: Teilrevision
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2024 das Parkgebührenreglement revidiert. Geändert wurden insbesondere die Parkgebühren auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen (Art. 5 und Art.16). Die Änderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Der Entscheid liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf und ist auch auf der Website aufgeschaltet. Die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens trägt in der Regel die unterliegende Partei.
Gemeinderat Zollikon
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GR 2024-215_Teilrevision 2024 (PDF, 98.78 kB) | Download | 0 | GR 2024-215_Teilrevision 2024 |