Anordnung Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026
Für den aus der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission zurücktretenden Blanco José ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 – 2026 zu wählen.
Die Wahl wird gemäss Art. 8 der Gemeindeordnung (GO) sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) nach dem Verfahren der stillen Wahl durchgeführt.
Interessierte Personen können einen Wahlvorschlag einreichen (§§ 48 ff. GPR). Einen Wahlvorschlag einreichen kann jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4, Abs. 2 GO).
Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Mittwoch, 8. Januar 2025, 16 Uhr, beim Gemeinderat Zollikon, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Zollikon unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Das Formular für Wahlvorschläge ist bei der Gemeinderatskanzlei Zollikon, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, erhältlich weiter unten auf dieser Seite unter den Dokumenten aufgeschaltet.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan Zolliker Zumiker Bote veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet am Sonntag, 18. Mai 2025, ein Wahlgang statt. Die Wahl wird gemäss Art. 8 der Gemeindeordnung mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.
Sofern die Behörde beim ersten Wahlgang nicht vollständig besetzt werden kann, erfolgt der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 28. September 2025.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis 28. Mai 2025, 16 Uhr, können beim Gemeinderat Zollikon, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat
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Formular Wahlvorschlag Mitglied RGPK (PDF, 108.32 kB) | Download | 0 | Formular Wahlvorschlag Mitglied RGPK |