Bürgerrechtsreglement / Teilrevision
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 27. November 2024 das Bürgerrechtsreglement revidiert. Insbesondere ist der Artikel 3 betroffen. Es wird nicht mehr explizit festgehalten, bei welcher Schule die Einbürgerungskandidaten/innen den Test absolvieren müssen. Die Änderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Der Entscheid und die Unterlagen liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus bei der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf und ist auch auf der Website aufgeschaltet. Die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens trägt in der Regel die unterliegende Partei.
Gemeinderat Zollikon
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GR 2024-230_Teilrevision (PDF, 115.15 kB) | Download | 0 | GR 2024-230_Teilrevision |