Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 27. November 2024
Bürgerrechtsreglement 180.1: Teilrevision
Beim Bürgerrechtsreglement kommt es hauptsächlich im Artikel 3 «Prüfung der Grundkenntnisse» zu einer Änderung. Es wird nicht mehr explizit festgehalten, wo die Einbürgerungskandidaten/innen den Test absolvieren müssen. Für den Inhalt des Grundkenntnistestes ist nicht mehr zwingend die gebührenpflichtige Echo-Broschüre massgeben, sondern eine kostenlose Broschüre vom Kanton. Die amtliche Publikation zu den angepassten Artikel erfolgt am 6. Dezember 2024 im amtlichen Publikationsorgan Zolliker Zumiker Bote.
Erneuerung Telefonie Gemeinde und Schule: Kreditabrechnung
In der Gemeindeverwaltung und der Schule wurde die Telefonie-Lösung erneuert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 383'500 Franken. Das Projekt schliesst mit Mehrkosten von 3'500 Franken ab.
Geldverkehrsrevision 2024: Abnahme Revisionsbericht
Die Firma Baumgartner & Wüst GmbH, Brüttisellen, hat am 29. Oktober 2024 die Geldverkehrsrevision durchgeführt. Dabei wurden keine Mängel festgestellt. Der Gemeinderat genehmigt den entsprechenden Revisionsbericht.
Baurechtsvertrags zur Seewasserzentrale im Energieverbund Lengg: Anpassung
Der Gemeinderat hat im Baurechtvertrag mit der Energie 360 Grad AG eine zeitliche Limite für die Unterzeichnung des Energie-Liefervertrags entfernt. Die Vertragsverhandlungen sind am Laufen, die Unterzeichnung kann nicht mehr vor dem damals angestrebten Jahresende 2024 erfolgen.
Entwicklungshilfe: Bewilligung Beiträge 2024
Für Entwicklungshilfeprojekte im In- und Ausland sind gemäss Budget 2024 je 125'000 Franken eingestellt. Insgesamt gingen 62 Gesuche ein, welche die formellen Bedingungen erfüllten: 24 Gesuche für Projekte im Inland und 38 Projekte im Ausland. Der Gemeinderat bewilligt die Unterstützung von 17 Projekten im Inland und 15 Projekten im Ausland. Eine Übersicht aller unterstützten Projekte findet sich hier: Entwicklungshilfe.
Fachstelle Alter und Gesundheit: Ab 01.01.2025 Bedarfsbescheinigungsstelle ZLV
Mit der Änderung der Zusatzleistungsverordnung per 1. Januar 2025 können einkommensschwache, unterstützungsbedürftige ältere Menschen im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten auch psychosoziale Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Bedingung ist dabei, dass die Notwendigkeit der Hilfe- und Betreuungsleistungen erhoben und bescheinigt wird. Als Bedarfsbescheinigungsstelle fungiert ab 1. Januar 2025 die Fachstelle Alter und Gesundheit in Zollikon. Weiter hat der Gemeinderat entschieden, dass in Zollikon die Leistungen aller Organisationen, welche Leistungen im Sinne der Zusatzleistungsverordnung anbieten, mit einem maximalen Stundensatz von 50 Franken über die Krankheits- und Behinderungskosten abgerechnet werden können.
Musikschule: Kreditabrechnung Ersatz Wärmeerzeugung:
Der Gemeinderat bewilligt die Kreditabrechnung für den Ersatz der Wärmeerzeugung der Musikschule. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 304'723 Franken, womit der bewilligte Kredit um 14'723 Franken überschritten wurde. Die Mehrkosten sind auf Mehraufwendungen infolge Strassensperrung und Erstellung einer Rampe für die Bohrmaschinen zurückzuführen.