Weltistrasse/Lenzenwiesstrasse - vorübergehende Verkehrsanordnung
Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Weltistrasse, 8702 Zollikon, wird vom 13. Januar 2025 bis am 31. März 2025 im Abschnitt Weltistrasse 1 bis Kreuzung Weltistrasse/Lenzenwiesstrasse folgende vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt.
- Sperrung öffentlicher Grund (Strasse) für den Ersatz der Werkleitungen. Die Umleitung erfolgt über die Lenzenwiesstrasse.
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Abteilung Sicherheit und Umwelt