Fachstelle Alter und Gesundheit ab 01.01.2025 Bedarfsbescheinigungsstelle ZLV
Am 1. Januar 2025 tritt die angepasste Zusatzleistungsverordnung (ZLV) in Kraft. Der Leistungskatalog für Hilfe und Betreuung wird erweitert, beispielsweise mit Entlastungsdiensten und Mittagstischen. Damit werden die Voraussetzungen gestärkt, dass auch Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnisse möglichst lange selbstbestimmt in ihrem angestammten Umfeld wohnen bleiben. Damit einkommensschwache, unterstützungsbedürftige ältere Menschen im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten auch psychosoziale Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen können, muss die Notwendigkeit der Hilfe- und Betreuungsleistungen erhoben und bescheinigt werden. In Zollikon steht die Fachstelle Alter und Gesundheit als Bedarfsbescheinigungsstelle zur Verfügung. Alle bisherigen Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen im AHV-Alter wurden persönlich angeschrieben und über die neue Bedarfsbescheinigungsstelle informiert.
Abteilung Gesellschaft