Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 29. November 2024 sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Als Mitglied:
Heeg, Iris | 1968 | Zollikerberg | Treuhänderin | Forum W5 |
Krieger, Ute | 1965 | Zollikon | Ökonomin | SVP |
Oettli, Daniel | 1960 | Zollikerberg | Bauleiter SIA / OBS | Parteilos |
Tobler, Dominic | 2001 | Zollikon | Präsident Verband der Studierenden der UZH / Student Informatik |
SP |
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens Freitag, 24. Januar 2025, 14 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte).
Als Mitglied vorgeschlagen werden kann jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4, Abs. 2 der Gemeindeordnung).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Das Formular für Wahlvorschläge ist ebenfalls bei der Gemeinderatskanzlei Zollikon, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, erhältlich.
Die wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet ein Wahlgang statt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat