Rebwiesstrasse 6 - vorübergehende Verkehrsanordnung
Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Rebwiesstrasse 6, Zollikon, wird in diesem Abschnitt ab dem 5. Februar 2025 bis ca. Ende Mai 2025 folgende vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt.
- Weisse Zone, 4 Parkplätze Höhe Rebwiesstrasse 6, Halteverbot.
- Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale, rechtsverbindlich.
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Abteilung Sicherheit und Umwelt