Sirenentest am Mittwoch, 5. Februar 2025
Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar wird in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet. Die Bevölkerung muss keine Massnahmen ergreifen. Der Sirenentest findet dieses Jahr am Mittwoch ,5. Februar ab 13.30 Uhr statt.
Ausgelöst wird über die Sirenen um 13.30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm, ein regelmässiger auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, kann der Sirenentest bis 14.00 Uhr ausgedehnt werden.
In den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen wird ab 14.00 Uhr bis spätestens 16.30 Uhr der Wasseralarm getestet. Das Signal besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Katastrophen können sich jederzeit und ohne Vorwarnung ereignen – auch in der Schweiz. Im Ereignisfall ist es entscheidend, dass die zuständigen Behörden, die Führungs- und Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes und auch die betroffene Bevölkerung möglichst rasch und richtig handeln.
Zu diesem Zweck verfügt die Schweiz über ein dichtes Netz von rund 5‘000 stationären sowie rund 2‘200 mobilen Sirenen, (Kanton Zürich rund 470 stationäre, sowie 200 mobile Sirenen) mit denen die Alarmierung der Bevölkerung sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Aufgrund des hohen Ausbaugrades des Alarmierungsnetzes im Kanton Zürich kann nahezu die gesamte Bevölkerung mit fest installierten oder mobilen Sirenen alarmiert werden.
Der „Wasseralarm“ bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.
Alertswiss und weitere Informationen über den Sirenentest
Parallel zur Auslösung des Allgemeinen Sirenenalarms wird am 7. Februar 2024 von jedem Kanton eine Meldung der Stufe Information via Alertswiss-App ausgelöst. Die Meldung der Stufe Information löst keinen Sirenenton auf dem Smartphone aus, wie das bei einer Meldung der Stufe Alarm der Fall wäre.
- Infos und Unterlagen sowie vorsorgliche Massnahmen zur Bewältigung bei Katastrophen und Notlagen unter alert.swiss sowie der Alertswiss-App.
Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten.