Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 5. Februar 2025
Schwimmklub Zollikon: Unterstützungsbeiträge
Das Schwimmbad Fohrbach ist zurzeit geschlossen und wird bis im Sommer 2026 umfassend saniert. Die Schliessung der Schwimmanlage bedeutet für den Schwimmklub Zollikon eine grosse, mitunter finanzielle, Herausforderung. Der Klub muss für die Trainings und auch für die Schwimmkurse auf andere Schwimmbäder ausweichen. Für die Nutzung dieser Wasserflächen entstehen hohe Kosten. Aus diesem Grund ersuchte der Schwimmklub Zollikon den Gemeinderat um finanzielle Unterstützung. Der Gemeinderat hat entschieden, den Schwimmklub Zollikon in den Jahren 2025 und 2026 mit einem jährlichen Betrag von 20'000 Franken zu unterstützen.
Rad-WM 2024: Verzicht auf weitere Schritte zur Weiterverrechnung der Kosten
Wie im Vorfeld der Rad- und Paracycling-WM 2024 angekündigt, stellte der Gemeinderat die im Schatten des Anlasses entstandenen Kosten dem Lokalen Organisationskomitee (LOK) in Rechnung. Es handelt sich hierbei um einen Betrag von total 17'583 Franken, der für die Kommunikation und Infrastruktur angefallen ist. Das LOK nahm Ende des vergangenen Jahres Stellung und verwies primär auf den Regierungsratsbeschluss (2024-0864) vom 21. August 2024. Darin wurde festgehalten, dass für die örtliche öffentliche Ordnung die Gemeinden zuständig sind. Dasselbe gilt auch für zusätzliche Informationsmassnahmen, welche die Gemeinden als notwendig erachten. Der Gemeinderat verzichtet auf weitere Schritte, um die Kosten einzufordern und schreibt diese ab
Jagdpacht 2025–2033: Vergabe
Die Gemeinde Zollikon hat die Jagdpacht für das Revier Nr. 71 (386 ha) für die Periode 2025–2033 vergeben. Da sich nur die Jagdgesellschaft Zollikon beworben hatte und alle Anforderungen, wurde ihr der Zugschlag erteilt. Der von der Revierschätzungskommission festgelegt Pachtzins beträgt auf 3'801 Franken pro Jahr.
Naturschutzinventar
Im Jahr 2023 wurde die Firma Quadra GmbH mit der Überarbeitung und Aktualisierung des aus dem Jahr 1987 stammenden kommunalen Natur- und Landschaftsschutzinventars beauftragt. Die bisher rund 33 inventarisierten Objekte im Feld weichen teilweise deutlich von ihrem ursprünglich kartierten Gebiet ab, da sich diese im Laufe der letzten fast 40 Jahre entwickelt haben. Für die Unterhaltsarbeiten sind die Grundlagen (Karten) nicht mehr zeitgemäss. Das Naturschutzinventar wurde systematisch überarbeitet und ergänzt; es umfasst nun 67 Objekte. Der Gemeinderat setzte das erneuerte per
5. Februar 2025 fest. Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer von im Naturschutzinventar aufgelisteten privaten Liegenschaften werden schriftlich über die Inventarisierung informiert.
Spielplatz Hasenbart: Kreditabrechnung
Der Gemeinderat bewilligte die Bauabrechnung für den Spielplatz Hasenbart. Für die Neugestaltung des Spielplatzes resultieren Gesamtkosten von rund 245'000 Franken und somit Mehrkosten von 20'000 Franken gegenüber dem bewilligten Kredit von 225'000 Franken.
Weitere Verhandlungsberichte:
Sitzung Sozialbehörde vom 20. Januar 2025
Asylfürsorge: Aufhebung Sonderreglung Grundbedarf für den Lebensunterhalt in Gastfamilien sowie Teuerungsanpassung ab dem 1. April 2025
Im 9. Mai 2022 beschloss die Sozialbehörde in teilweiser Abweichung der damaligen und heutigen Empfehlungen der Sozialkonferenz Kanton Zürich eine Sonderregelung in Bezug auf den Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) bei der Wohnsituation in einer Gastfamilie. Diese Sonderreglung führte in der Praxis zu stossenden Bevorzugungen im Vergleich zu anderen Wohnformen, weshalb die Sonderregelung aufgehoben wird.
Sodann übernimmt der Kanton Zürich in der Sozialhilfe die von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) empfohlene Teuerungsanpassung von 2.9% beim GBL und hat die Verordnung zum Sozialhilfegesetz per 1. April 2025 angepasst. Den Gemeinden wird zur Umsetzung eine Übergangsfrist von drei Monaten gewährt. Die Sozialbehörde hat beschlossen, den GBL in der Sozialhilfe in Zollikon per 1. April 2025 der Teuerung anzupassen. Gemäss Asylfürsorgeverordnung beträgt in der Asylfürsorge der Grundbedarf für den Lebensunterhalt mindestens 70% des Grundbedarfs der Sozialhilfe. In der Folge hat die Sozialbehörde beschlossen, auch die Beiträge in der Asylfürsorge per 1. April 2025 der Teuerung anzupassen.
Sitzung Schulpflege vom 21. Januar 2025
Schulanlagen: Ersatz Multifunktionstraktor
Der Multifunktionstraktor für die Schulanlagen aus dem Jahr 1988 muss ersetzt werden. Für den Kauf eines Occasion-Traktors bewilligte die Schulpflege einen einmaligen Kredit in der Höhe von 70'265 Franken. Der Kauf erfolgt über Christian Egli Hauswartungen, Zollikon.