Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 9. Februar 2025
Zahl der Stimmberechtigten |
8'092 |
Eingegangene Stimmrechtsausweise |
3'927 |
Eingegangene Stimmzettel |
3'665 |
abzüglich leere Stimmzettel |
53 |
abzüglich ungültige Stimmzettel |
1 |
Gültige Stimmzettel | 3'611 |
Ja | 2'231 |
Nein | 1'380 |
Die Vorlage ist angenommen.
Rechtsmittel
Gegen den von den Stimmberechtigten gefassten Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet,
beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist
Gemeinderat Zollikon