Guggerstrasse 4 - vorübergehende Verkehrsanordnung

21. Februar 2025

Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Guggerstrasse 4, Zollikon, wird in diesem Abschnitt ab dem 19. Februar 2025 bis ca. Anfang Juni 2025 folgende vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt:

  • Weisse Zone, 2 Parkplätze Höhe Guggerstrasse 4, Halteverbot.
  • Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale, rechtsverbindlich.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Abteilung Sicherheit und Umwelt

Sperrung