Elterliche Sorge
Merkblätter
- Merkblatt über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf dem Zivilstandsamt in der Schweiz Nr. 152.3
- Merkblatt über die Namenserklärungen nach Schweizer Recht Nr. 153.3
Weitere Informationen zur gemeinsamen elterlichen Sorge finden Sie bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Bezirk Meilen.
Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge können Sie direkt bei der Kindsanerkennung abgeben. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir einen Termin vereinbaren können.
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidialabteilung | 044 395 32 00 | gemeinderatskanzlei@zollikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt | 044 395 35 00 | zivilstandsamt@zollikon.ch |