Gastwirtschaftspatent

Wer im Kanton Zürich einen Gastwirtschaftsbetrieb (GW-Betrieb) neu eröffnen oder übernehmen möchte, braucht in der Regel ein Patent.

Gemäss § 2 des Gastgewerbegesetztes vom 1. Dezember 1996 bedarf eines Patentes,

  • wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht;
  • wer den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf betreibt.

Genauere Bestimmungen finden Sie im Gastgewerbegesetz.

Bitte beachten Sie, dass zusammen mit dem Gesuch zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen. Das Gesuch muss zusammen mit den zusätzlichen Dokumenten mindestens 4 Wochen vor Beginn der Tätigkeit bei der Abteilung Sicherheit und Umwelt eingereicht werden.

Gastwirtschaftspatent

Das Patent für eine Gastwirtschaft berechtigt, Gäste zu bewirten. Es werden Patente für Gastwirtschaften mit oder ohne Alkohol und gebrannte Wasser ausgestellt. Zum  Gesuch um Erteilung eines Gastwirtschaftspatents gelangen Sie über die "Online-Dienste" am Ende auf dieser Seite. 

Klein- und Mittelverkaufspatent / Patent zum Handel mit alkoholhaltigen Getränken

Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von alkoholischen Getränken an Endverbraucher. Die Abgabe alkoholischer Getränke zum Genuss an Ort und Stelle in Klein- und Mittelverkaufsbetrieben ist nicht gestattet.

Gemäss § 2 des Gastgewerbegesetztes vom 1. Dezember 1996 bedarf eines Patentes,

  • wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht;
  • wer den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf betreibt.

Zum Gesuch für den Handel mit alkoholhaltigen Getränken gelangen Sie über die "Online-Dienste" unten auf dieser Seite. 

Festwirtschaftspatent (vorübergehend bestehender Betrieb)

Für vorübergehend bestehende Betriebe (Festwirtschaften und Verkaufsstände) werden befristete Patente für eine bestimmte Zeit und Örtlichkeit ausgestellt. Sämtliche Informationen hierzu finden Sie hier: Bewilligungen Standaktionen / Veranstaltungen / Festwirtschaften