Biodiversität

Das Thema Nachhaltiges Zollikon – also Naturschutz und Naturförderung – ist eines der Legislaturziele unseres Gemeinderates. Bei gemeindeeigenen Projekten wie Bauvorhaben oder allgemeine Handlungsmassnahmen etc., soll ein Umdenken stattfinden, um ökologische Mehrwerte zu schaffen. 

Eine Standortbestimmung zur Biodiversität wurde im Jahr 2020 in Auftrag gegeben. Diese Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für weitere Arbeitsschritte hin zu mehr Biodiversität. Ende 2021  unterzeichnete die Gemeinde Zollikon das Leitbild Siedlungsökologie der Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil, mit dem die Region eine Vorreiterrolle bei der Förderung der Natur im Siedlungsgebiet übernehmen will.  Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe erarbeitete ein Biodiversitätskonzept, das Handlungsfelder in den Bereichen schützenswerte Lebensräume, Siedlungsgebiet, Landwirtschaftsgebiet, Wald und invasive Neophyten aufzeigt. Anbei ein Überblick über bereits umgesetzte Massnahmen: 

Landschafts- und Naturschutz-Inventar

Das aus dem Jahr 1987 stammene Landschafts- und Naturschutz-Inventar wurde überarbeitet und liegt mit Datum vom 5. Febraur (GR 2025-24) vor.  Das überarbeitete Naturschutzinventar beinhaltet die ökologisch wertvollen Lebensräume auf dem Gemeindegebiet Zollikon sowie die entsprechenden Massnahmen für einen nachhaltigen Schutz und eine fachgerechte Pflege.

Für die Überarbeitung des Inventars wurden die Objektkategorien gegenüber dem alten Inventar angepasst. Die neuen Objektkategorien sind:

  • "Trockenstandorte, Magerwiesen"
  • "Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen"
  • "Wertvolle Grünanlagen"
  • "Hecken, Feld- und Ufergehölze"
  • "Feuchtgebiete, Stillgewässer"
  • "Ökologisch wertvolle Waldbestände"
  • "Lebensraumverbunde"
  • "Hochstamm-Obstgärten"
  • "Kulturhistorische Objekte"

Das erneuerte Inventar umfasst 67 Objekte. Für die kommunalen Naturschutzobjekte (ohne Einzelbäume, Baumgruppen, Obstbäume) wurden auch die Pflege- und Aufwertungs-massnahmen erarbeitet und in den Objektblättern aufgeführt. Das Naturschutzinventar ist kein grundeigentümerverbindliches Instrument. Das heisst, es sind keine besonderen rechtlichen Pflichten zu erfüllen.

Würde ein solches Objekt durch eine äussere Massnahme tangiert, müsste der eigentliche Schutzwert mit den definitiven Schutzmassnahmenfestgelegt werden, was ein Veränderungsverbot für ein Jahr bewirkt. Das bedeutet: Wenn jemand eine bauliche Veränderung plant, etwa ein Gebäude errichten oder einen Baum fällen möchte, muss die Gemeinde prüfen, ob und welcher Teil des Inventarobjekts tatsächlich unter Schutz gestellt werden sollte. Dies geschieht nicht auf Kosten der Grundeigentümer, die Kosten werden von der Gemeinde getragen.

Grundsätzlich können auf Grundlage des kommunalen Naturschutzinventars zukünftig Schutzverordnungen bzw. Schutzverfügungen für einzelne Naturschutzobjekte erarbeitet werden. Den Übersichtsplan über die Anpassungenen und Ergänzungen des kommunalen Naturschutzinventars findet sich hier: Übersichtsplan Naturschutzinventar

Neophyten-Ranger

Um die weitere Ausbreitung invasiver Neophyten in der Gemeinde zu verhindern und bestehende Bestände zu reduzieren ist zwischen Mai und Oktober ein Neophytenranger vom Naturnetz Pfannenstil angestellt. Der Neophytenranger erfasst die Bestände auf einer Karte und bekämpft kleinere Bestände direkt. Er unterstützt damit den Werkhof, der die invasiven Neophyten vor allem auf gemeindeeigenen Flächen bekämpft. Ausserdem informiert der Neophytenranger Anwohner in deren Gärten invasive Neophyten wachsen über die Situation und gibt Hinweise für die Bekämpfung und Entsorgung. ​​​​Im Siedlungsbereich haben sich die invasiven Neophyten bereits stark etabliert. Am häufigsten ist der Kirschlorbeer, gefolgt von Goldruten, Einjährigem Berufskraut und Schmetterlingsstrauch. Problematisch ist, dass Kirschlorbeer, Goldruten und Schmetterlingsstrauch (Buddleja) noch in Gartenmärkten verkauft werden, obwohl sie auf der «Schwarzen Liste» der invasiven Neophyten stehen. Sie sind oft lediglich mit einem Schild versehen, dass den Käufer dazu auffordert die Blüten zu entfernen, damit keine Samen produziert werden können. Ein Hinweis, der leider sehr schnell vergessen wird. Die Gemeinde Zollikon appelliert an ihre Einwohner diese Arten nicht mehr neu anzupflanzen, damit sie sich nicht vom Siedlungsbereich in wertvolle Naturschutzgebiete ausbreiten können, wo sie erheblichen Schaden an der heimischen Biodiversität anrichten können.

Anfang 2024 hat der Bundesrat eine Anpassung der Freisetzungsverordnung beschlossen. Seit dem 1. September 2024 dürfen gewisse invasive gebietsfremde Pflanzen nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Es ist zudem das sogenannte Umgangsverbot erweitert worden. Es regelt, dass verschiedene invasive gebietsfremde Pflanzen in der Umwelt grundsätzlich nicht mehr verwendet werden dürfen, d.h. sie dürfen beispielsweise nicht mehr auf den Markt gebracht, angepflanzt oder vermehrt werden. Dies betrifft etwa u.a. den Götterbaum. Neben dem Umgangsverbot ist die Abgabe bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen an Dritte verboten - Inverkehrbringverbot, so zum Beispiel der Verkauf, das Verschenken sowie die Einfuhr. Die vom Verbot betroffenen Pflanzen, darunter u.a. der Schmetterlingsstrauch, der Kirschlorbeer oder der Sommerflieder, Seidiger Hornstrauch, Armenische Brombeere, Chinesische Hanfpalme, Japanischer und Gold-Bambus werden in einem neuen Anhang der Freisetzungsverordnung aufgelistet. Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind vom Verbot nicht betroffen.

Bei Fragen können Anwohnende sich direkt beim Neophytenranger Lukas Reichwein  melden (jeweils dienstags und mittwochs) unter 077 202 97 80 oder bei Stefanie Majer unter 044 395 33 01.

Gebäudebrüter-Inventar und Nisthilfen für Gebäudebrüter

Das Gebäudebrüter-Inventar zeigt Nestschutz- bzw. Förderpotenzial von Vögeln wie Mehlschwalben und Mauerseglern auf. Seit Januar 2023 liegt das Inventar für Gebäudebrüter vor. Zusätzlich wurden Fördermassnahmen festgelegt. Auf dieser Grundlage konnten zusätzliche künstliche Nisthilfen an öffentlichen Gebäuden sowie an privaten Gebäuden aufgehangen werden.

An Gemeindeliegenschaften wurden Nisthilfen für Gebäudebrüter montiert, u.a. am Schulhaus Oescher auf dem Flachdach. Privatpersonen wurden kostenlose Nisthilfen für Gebäudebrüter angeboten. Die Montage der Nisthilfen konnte durch die Feuerwehr im Rahmen einer Übung kostenlos erfolgen.

Bienenhotel, Asthaufen für Kleintiere wie u.a. Igel, Wildbienen

Im Friedhof Dorf wurde in Zusammenarbeit mit der Sekundarschule Zollikon unterschiedliche Lebensräume für Kleintiere geschaffen.

Wildhecken

Mit Unterstützung der Gemeinde pflegte der Ornithologische Verein Zollikon Wildhecken im Rebrain. Nebst dem Heckenschnitt wurden unerwünschte Pflanzen entfernt und Asthaufen angelegt. Beobachtungen zeigten, dass der Neuntöter sich dort wieder angesiedelt hat.

Neue Weiher

Das Naturnetz Pfannenstil hat mit finanzieller Beteiligung der Gemeinde im Weberacher, Zollikerberg, zwei Weiher neu angelegt. Diese werden jährlich gepflegt.

Naturnahe Umgebungsgestaltung

Merkblätter und Informationen wurden erarbeitet, um bei Baumassnahmen auf eine naturnahe Umgebungsgestaltung sowie allgemeine Themen wie u.a. Gebäudebrüter, Baumschutz aufmerksam zu machen.

Neue Heckengruppe

An der Schützenstrasse entstand eine neue Heckengruppe, um drei grosse bestehende Haselsträucher. Es wurden ca. 20 neue einheimische Sträucher, teilweise mit Dornen, gepflanzt. Die Fläche soll zuwachsen und ein ungestörter Lebensort für Insekten und Kleintiere werden. Die Flächen sind durch Infoschilder vom Naturnetz Pfannenstil kenntlich gemacht.

Neue Abfallbehälter

Auf dem Dorfplatz wurden zwei neue Abfallbehälter um den Abfall getrennt entsorgen zu können aufgestellt. Der Werkhof hat nun zwei neue Recycling-Stationen installiert für Pet, Alu, Papier und gewöhnlichen Abfall. Weitere sollen folgen.

Umweltbildung mit der Sekundarschule Zollikon

Um den Schülerinnen und Schülern das Thema Umwelt nahe zu bringen, unterstützt die Gemeinde die feel-OK-Woche mit einem Vormittag Umweltbildung. Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten in unterschiedlichen Gruppen innerhalb der Gemeindeverwaltung verschiedene Themen bzw. helfen aktiv mit, Mehrwerte zu schaffen. U.a. im Werkhof, auf dem Friedhof, bei der Holzkorporation, im Ortsmuseum, der Bibliothek oder mit Planungsaufgaben zur naturnahen Umgebungsgestaltung.

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