Altersheim am See / Heinrich Ernst Fonds
Vorgeschichte
Weil Zollikon mit dem 2016 eröffneten Wohn- und Pflegezentrum Blumenrain das Heim am See nicht mehr benötigte, wurde die Veräusserung der Liegenschaft beschlossen. Sie sollte für mindestens 10 Millionen an den Meistbietenden verkauft werden. Die Einnahmen wären in die allgemeine Gemeindekasse geflossen. Die Gemeindeversammlung hiess den entsprechenden Antrag des Gemeinderats gut. Das Bundesgericht hob jedoch 2017 die Beschlüsse der Gemeindeversammlung auf, mit welchen der 1924 geäufnete Heinrich Ernst Fonds HEF aufgelöst und die Liegenschaft Seestrasse 109 verkauft werden sollte. Gemäss Urteil war die bereist 1975 buchhalterisch vorgenommene Fondsauflösung unrechtsmässig. Der HEF müsse nach wie vor als Sondervermögen geführt und ein Verkaufserlös dem ursprünglichen Zweck zugeführt werden.
Arbeit Arbeitsgruppe 2019-2022
Daraufhin setzte der Gemeinderat gegen Ende 2019 eine Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, einen Vorschlag für die Revision der Ausführungsbestimmungen des Heinrich-Ernst-Fonds auszuarbeiten. Neben den Rekurrenten, die vor das Bundesgericht gelangten, umfasste die Arbeitsgruppe auch Mitglieder des Gemeinderats und der Sozialbehörde. Anfang 2022 hat die Arbeitsgruppe dem Gemeinderat einen einvernehmlichen Vorschlag für das weitere Vorgehen vorgelegt. Die Liegenschaft soll – wie ursprünglich geplant – veräussert werden und der Nettoerlös entsprechend den ermittelten Flächenanteilen in die Sonderrechnung HEF bzw. in die Gemeindekasse fliessen. Ohne Verkauf der Liegenschaft würde der Fonds gar nicht über liquide Mittel verfügen, um Unterstützungsleistungen im Sinne des ursprünglichen Vermächtnisgebers zu leisten.
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Lösungsvorschlag der Arbeitsgruppe stellte der Gemeinderat der Gemeindeversammlung den Antrag, die Zweckbestimmungen des Fonds aus dem Jahr 1924 anzupassen und das Altersheim am See an den Meistbietenden zu verkaufen. Mit einem Anteil von 83,43% des Netto-Verkaufserlöses sollte das Sondervermögen HEF erneut geäufnet werden.
2023: Ja zu den Ausführungsbestimmungen, Nein zum Verkauf
Die Gemeindeversammlung stimmte am 15. Juni 2023 über die Zukunft des Altersheims am See ab. Dabei wurde die Revision der Ausführungsbestimmungen des HEF gemäss dem Antrag des Gemeinderats angenommen, der beantragte Verkauf der Liegenschaft Altersheim am See jedoch abgelehnt. Die Gegnerschaft eines Verkaufs machte insbesondere geltend, die Gemeinde solle die Liegenschaft als strategische Landreserve selber erwerben (d.h. durch eine Fondseinlage den Landwert abgelten) oder an eine Baugenossenschaft für die Erstellung von preisgünstigem Wohnraum abgeben. Dieser Entscheid der Gemeindeversammlung hat zur Folge, dass grundsätzlich ein weiterer Kreis von Begünstigten aus dem Fondsvermögen unterstützt werden könnte. Da der Fonds aber tatsächlich illiquid ist und dessen Immobilienbestand nicht verkauft werden darf, können gar keine Unterstützungsleistungen ausgerichtet werden. Mit der Annahme der Übergangsbestimmungen geklärt wurde die Zuweisung der Eigentumsverhältnisse. So besteht das Fondsvermögen aus 83,43 % der Liegenschaft Kat. Nr. 8723, Seestrasse 109; 16,57 % dieser Liegenschaft sind Gemeindevermögen. Die Seeanlage (Kat. Nr. 8726) samt Unterführung (Kat. Nr. 8724) ist unbelastetes Eigentum der Gemeinde. Der Gemeinderat bleibt für die Bewirtschaftung der Liegenschaft zuständig.