Friedensrichteramt
Der/die Friedensrichter/in wird jeweils für sechs Jahre vom Volk gewählt, letztmals für die Amtsdauer 2021–2027. In Zollikon amtet Peter Isler seit 2009 als Friedensrichter:
- RA lic.iur. Peter G Isler, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon,
044 391 41 45 / 043 499 12 20, friedensrichter@zollikon.ch
Der/die Friedensrichter/in als Organ der kantonalen Rechtspflege ist Vermittler/in in Zivilstreitigkeiten. Er/sie versucht in der Schlichtungsverhandlung mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, um ihnen den Gang an ein Gericht zu ersparen.
Der/die Friedensrichter/in ist u.a. zuständig für folgende Klagen:
- Forderungsklagen (Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.)
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten um Lohn, Überzeit, Kündigung, Arbeitszeugnis usw.
- Nachbarrechtliche Streitigkeiten wie Lärmimmissionen, Bäume und Sträucher im Nachbarrecht etc.
- Erbrechtliche Streitigkeiten wie Testamentsanfechtung, Erbteilungsklagen etc.
- Unterhaltsklagen
- Persönlichkeitsverletzungen
- Konsumentenstreitigkeiten
Bis zum Streitwert von 2‘000 Franken kann der/die Friedensrichter/in als urteilender Richter/in entscheiden und bis 5‘000 Franken einen Urteilsvorschlag unterbreiten, den die Parteien innert 20 Tagen noch widerrufen können. Kommt keine Einigung zustande, erhält die klagende Partei die Klagebewilligung, mit der sie innert dreier Monate beim zuständigen Bezirksgericht die Klage einleiten kann. Hauptziel des Schlichtungsverfahrens ist die gütige, definitive Einigung (Vergleich).
Das Friedensrichteramt dient auch als erste unentgeltliche Anlaufstelle für Fragen zum Zivilrecht und der entsprechenden Durchsetzung von Zivilansprüchen.
Online-Formulare wie z. B. das Schlichtungsgesuch sowie weitere Hinweise finden Sie auf der Website des Verbands der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich.
Der/die Friedensrichter/in ist nicht zuständig im Mietrecht, bei Scheidungen und Ehrverletzungen.
- Bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist die „paritätische Schlichtungsbehörde in Mietsachen“, c/o Bezirksgericht Meilen, Postfach 881, 8706 Meilen, zuständig.
- Scheidungsbegehren können die Ehepaare direkt beim Bezirksgericht am Wohnsitz einreichen. Bei Strafanzeigen betreffend Ehrverletzungsklagen ist die Kantonspolizei Zürich zuständig.
Kontakt
FriedensrichteramtBergstrasse 20
8702 Zollikon
Tel. 044 391 41 45
Fax 044 211 55 25
friedensrichter@zollikon.ch