Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission
Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) prüft alle Anträge an die Stimmberechtigten, insbesondere Budget, Jahresrechnung, Verpflichtungskredite, Geschäftsbericht und Geschäftsprüfung. Letztere prüft sie in Bezug auf laufende und abgeschlossene Geschäfte.
Ihre Prüfung umfasst die finanzrechtliche Zulässigkeit, die rechnerische Richtigkeit sowie die finanzielle und sachliche Angemessenheit. Sie erstattet den Stimmberechtigten schriftlichen Bericht und stellt Antrag.
Die/der Präsident/in und die sechs weiteren Mitglieder der RGPK werden an der Urne gewählt.