Dem Verwaltungsrat der Netzanstalt obliegt die strategische und operative Führung der Netzanstalt. Er erlässt die erforderlichen Reglemente und ist Rekursinstanz. Der Verwaltungsrat legt die Tarife und Entgelte für die Anschluss- und Versorgungsgebühren fest, bei Marktleistungen bestimmt er die Preise. Die Verwaltungsratsmitglieder werden gemäss Statuten vom Gemeinderat jeweils für ein Jahr gewählt. Als Mitgründerin der Werke am Zürichsee stellt die Netzanstalt Zollikon zudem drei Delegierte in dessen Verwaltungsrat.
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