Grundstückgewinnsteuer
Die zivilrechtliche Handänderung einer Liegenschaft löst grundsätzlich eine Steuerpflicht bei der Grundstückgewinnsteuer aus. Das Grundbuchamt weist darauf hin, dass innert 30 Tagen nach der Handänderung eine Grundstückgewinnsteuererklärung beim Steueramt einzureichen ist und dass das Formular online verfügbar ist: Steuererklärung Grundstückgewinnsteuer
Bitte geben Sie uns mit der Steuererklärung Ihre Kontoangaben für eine allfällige Rückerstattung bekannt.
Steuerberechnung und Depotbestimmung
Der Grundstückgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anlagekosten (Kaufpreis, wertvermehrende Aufwendungen, Mäklerprovision, Notariatsgebühren und Insertionskosten usw.).
Falls die Liegenschaft vor mehr als 20 Jahren gekauft oder durch eine Handänderung mit steueraufschiebender Wirkung erworben wurde, hat der/die Veräusserer/in die Wahl, ob er den Verkehrswert vor 20 Jahren oder den effektiven Kaufpreis deklariert.
Da die Liegenschaft für die Bezahlung der Grundstückgewinnsteuer haftet, wird in der Regel eine Sicherstellung vereinbart. Voraussetzung für eine solche Depotbestimmung ist die Zustellung eines Vertragsentwurfes des Grundbuchamtes (Käufer/in, Preis, Dienstbarkeiten etc. müssen bekannt sein). Im Rahmen der Depotbestimmung wird auch der Verkehrswert vor 20 Jahren festgelegt. Die Anfrage zur Depotbestimmung wird in der Regel innert 10 Tagen bearbeitet.
Steueraufschub
Bei Handänderungen zufolge Erbteilung, Erbfolge, Erbvorbezug, Schenkung, Eigentumsübertragung unter Ehegatten oder Abgeltung güterrechtlicher Ansprüche ist dem Steueramt eine Kopie der entsprechenden, beurkundeten Vereinbarung einzureichen. Diese Übertragungen führen häufig zu einem Steueraufschub.
Ersatzbeschaffung
Wird der Erlös aus dem Verkauf eines selbstbewohnten Eigenheimes innert 2 Jahren in eine Ersatzliegenschaft mit demselben Zweck reinvestiert, kann die Steuer unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise aufgeschoben werden. Der Antrag auf Ersatzbeschaffung hat mit vollständig ausgefüllter Steuererklärung und Kaufvertragskopie des Ersatzobjektes zu erfolgen. Die Ersatzbeschaffung kann erst nach erfolgter Wohnsitznahme im Ersatzobjekt veranlagt oder bestätigt werden.
Steuerberechnung
Auf der letzten Seite der Steuererklärung (vgl. Link oben) ist der Tarif zur Berechnung der Grundstückgewinnsteuer aufgeführt.
Verzinsung
Die Depotzahlung wird ab Valuta der Einzahlung bis zum 90. Tag ab Handänderung zu Gunsten der/des Verkäuferin/Verkäufers verzinst. Der Steuerbetrag wird ab dem 91. zu Lasten der/des Verkäuferin/Verkäufers verzinst, ein allfälliges Guthaben ab dem 91. Tag zu Gunsten der/des Verkäuferin/Verkäufers
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 395 33 20 | steueramt@zollikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzabteilung | Steueramt: 044 395 33 20 / Finanzverwaltung: 044 395 33 00 | finanzverwaltung@zollikon.ch |
Name | Beschreibung |
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