Pflegefinanzierung

Benötigt eine Person Pflege, werden die Kosten dafür aufgeteilt. Krankenkasse, Gemeinde und die pflegebedürftige Person teilen sich die Pflegekosten. Unabhängig, ob zuhause in den eigenen vier Wänden (ambulant), in einem Alters- oder Pflegezentrum (stationär).

Für pflegebedürftige Menschen, die vor dem Heimeintritt in der Gemeinde Zollikon ihren Wohnsitz hatten, übernehmen wir den Gemeindeanteil der Pflegekosten. Die Abteilung Gesellschaft ist verantwortlich für die Auszahlung der Beiträge.

Pflegeleistungserbringende

Alters- und Pflegezentren sowie Spitex-Organisationen und selbstständige Pflegefachpersonen rechnen direkt mit der Gemeinde Zollikon ab.

Einwohnerinnen und Einwohner

Bitte richten Sie Ihre Fragen zur Pflegefinanzierung direkt an die Organisation, welche die Pflege leistet (Spitex-Organisation, selbstständige Pflegefachperson oder Alters- und Pflegezentrum).

Bei Fragen zum Pflegeangebot in Zollikon (ambulant und stationär) kontaktieren Sie bitte unsere Fachstelle Alter und Gesundheit.