Medienmitteilung: Beugi-Initiative nicht realisierbar

27. Juni 2022
Was sich in den vergangenen Wochen abgezeichnet hatte, bestätigte sich: Die Initiative Widmer kann nicht realisiert werden. Zu diesem Entschluss kommt die Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Baugenossenschaften, des Gemeinderats und des Initianten gemeinsam.

Im Sommer 2018 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Zollikons die Initiative Widmer an der Urne angenommen. Diese beinhaltete den Verzicht auf die Ansiedelung eines Grossverteilers im Beugi-Areal und den Auftrag, das Areal im Baurecht an Zolliker Wohnbaugenossenschaften abzugeben. Seit Februar 2020 wurde in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit unterschiedlicher Zusammensetzung bestehend aus dem Initianten, Vertretern des Gemeinderats und in einer zweiten Phase auch mit Vertretern der fünf Zolliker Baugenossenschaften an der Umsetzung der Initiative gearbeitet. Mit dem Fortschreiten der Projektarbeiten traten baurechtliche und finanzielle Risiken immer deutlicher zutage. Die Arbeitsgruppe hat Anfang März in einem Werkstattbericht darüber informiert. Diese Risiken haben sich in vertieften Abklärungen bestätigt und erhärtet.

Die Umsetzung der Initiative scheitert insbesondere am erforderlichen Bedarfsnachweis für die Umzonung der Zone für öffentliche Bauten. Die Gemeinde müsste gegenüber dem Kanton nachweisen, dass langfristig auf dem Beugi-Areal kein Bedarf an öffentlicher Nutzung besteht. Dieser Nachweis kann heute so nicht mehr erbracht werden. «Die Verhältnisse haben sich seit der Erarbeitung der Baurechtsvorlage 2016 erheblich verändert», erklärt Gemeindepräsident Sascha Ullmann. So präsentieren sich die rechtlichen und demographischen Verhältnisse heute anders und damit auch der Anspruch an Freiräumen und öffentlichen Nutzungen. «Demzufolge fehlt es an einer Grundvoraussetzung für die Realisierung von Wohnbauten auf dem Beugi-Areal. Eine Umzonung wäre deshalb aus heutiger Sicht kaum mehr bewilligungsfähig.»

Der zweite grosse Stolperstein ist die Mehrwertabgabe. Seit dem 2021 geltenden Mehrwertausgleichsgesetz gilt die Umzonung als abgabepflichtige Einzonung, für die 20 Prozent des Mehrwertes durch den Kanton abgeschöpft wird. Selbst wenn der Kanton – was faktisch auszuschliessen ist – einer Umzonung zustimmen würde, wäre eine Mehrwertabgabe auf dem neuen Nutzungspotenzial zu entrichten. Gemäss Expertise ist diese auf rund 4,7 Mio. Franken zu veranschlagen. Bei einer Abwälzung der Abgabe via Baurechtszins an den Baurechtsnehmer hätte dies eine direkte Auswirkung auf die Mietzinse der genossenschaftlichen Wohnungen, was die Schaffung von den in der Initiative angestrebten Wohnungen im mittleren Preissegment verunmöglicht.

An ihrer jüngsten Sitzung beurteilte die Arbeitsgruppe die Initiative Widmer deshalb einhellig als nicht realisierbar. «Wir sehen es aber nicht als Scheitern, dass die Initiative Widmer nicht umgesetzt werden kann», halten Gemeindepräsident Sascha Ullmann und Initiant Jürg Widmer gemeinsam fest. Die Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat, Verwaltung und den Baugenossenschaften in den vergangenen Monaten sei eine wertvolle und fruchtbare gewesen, die neue Erkenntnisse für das Beugi-Areal brachte und wichtigen Nährboden für den genossenschaftlichen Wohnungsbau in Zollikon schuf. Gemeinsam mit den Baugenossenschaften wird der Gemeinderat diesen in der neuen Legislatur angehen. Der Fokus liegt nun auf einer Ersatzlösung für die Realisierung von gemeinnützigem Wohnungsbau genauso wie auf der mittel- und langfristigen Nutzung des Areals Beugi, das in der Zone für öffentliche Bauten verbleiben soll. «Mir und den Mitunterzeichnenden meiner Initiative ist es sehr wichtig, dass wir in Zollikon die Gelegenheit für genossenschaftlichen Wohnungsbau erhalten», sagt Jürg Widmer. «Persönlich ist es mir aber auch ein Anliegen, dass für das Areal Beugi eine für die Bevölkerung gute Lösung erarbeitet wird und kein 'Providurium' mit Zwischenvermietungen bleibt.»

Der Gemeinderat wird der Stimmbevölkerung voraussichtlich im kommenden Herbst die Aufhebung der Initiative Widmer beantragen, über welche dann an der Urne beschlossen wird. Zurzeit dient das ehemalige Altersheim als Wohnheim für Studierende der Eidgenössischen Technischen Hochschule ETH. Im unteren Geschoss des Gebäudes betreibt die Schule Zollikon eine Mittagsbetreuung. Der Mietvertrag mit der ETH wurde erst kürzlich um ein weiteres Jahr bis Ende Juni 2024 verlängert.

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Areal Beugi