Nutzungsreglement und Gebührenordnung für den Geresaal und die Räumlichkeiten des Quartiertreffs Zollikerberg
- Nummer
- 440.5
- Name
- Nutzungsreglement und Gebührenordnung für den Geresaal und die Räumlichkeiten des Quartiertreffs Zollikerberg
- Erlassdatum
- 12. Juli 2023
- Inkrafttreten
- 1. September 2023
- Art
- Beschluss
- Informationen
- Der Geresaal sowie die Räumlichkeiten des Quartiertreffs Zollikerberg sollen der Förderung des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens in Zollikon dienen. Der Geresaal sowie die Räumlichkeiten des Quartiertreffs Zollikerberg werden in erster Linie als Durchführungsort von Freizeitkursen vom Freizeitdienst der Gemeinde Zollikon genutzt. Auch wird der Geresaal gemäss separater Vereinbarung durch den Chramschopf genutzt. Der Geresaal sowie die Räumlichkeiten des Quartiertreffs können weiter grundsätzlich von Dritten für die Durchführung kultureller, gesellschaftlicher wie auch kommerzieller Anlässe genutzt werden. Auf die Nutzung besteht kein Anspruch. Die Benutzung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Anfragen.
Hier finden Sie die allgemeinen Nutzungsbedingungen und Informationen für den Geresaal und die Räume im Quartiertreff Zollikerberg.
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440.5 Nutzungsreglement Geresaal und Räumlichkeiten Quartiertreff (PDF, 154.52 kB) | Download | 0 | 440.5 Nutzungsreglement Geresaal und Räumlichkeiten Quartiertreff |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft | 044 395 35 50 | gesellschaft@zollikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Freizeitdienst/Quartiertreff | 044 395 34 85 | freizeitdienst@zollikon.ch |