Betreibungsauskunft, Registerauszug
Voraussetzung
Jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht, kann die Protokolle und Register der Betreibungsämter einsehen und sich Auszüge daraus geben lassen. Voraussetzung für die Erteilung einer Betreibungsauskunft über Dritte ist die Glaubhaftmachung eines Interesses. Ein solches Interesse ist insbesondere dann glaubhaft gemacht, wenn das Auskunftsgesuch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrages erfolgt. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Gesuchstellende durch Vorlage eines Schriftstücks belegen, dass sie mit der Person, über die sie Auskunft ersuchen, den Abschluss oder die Abwicklung eines Vertrags beabsichtigen.
Die Betreibungsregisterauszüge werden immer über den Zeitraum von 5 Jahren und detailliert (mit Angaben des/der Gläubiger/in, aller offenen Verlustscheine und frühere Konkurse) erstellt. Das Einsichtsrecht von Dritten erlischt nach Ablauf von fünf Jahren seit Abschluss des Verfahrens gemäss Art. 8a Abs. 4 SchKG.
Vorgehen
Sie wünschen eine Betreibungsauskunft über sich selber oder über Dritte? Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Betreibungsregisterauszug zu erhalten:
- Sie bestellen den Betreibungsregisterauszug mittels Online-Formular weiter unten auf dieser Seite. Die Gebühr für einen schriftlichen Auszug aus dem Betreibungsregister beträgt unabhängig von der Seitenzahl pauschal 17. Franken. Dem/der Antragsteller/in wird der Auszug üblicherweise per A-Post zugestellt; die Gebühr inklusive Zustellung beträgt 18 Franken. Wünscht der/die Empfänger/in eine Zustellung per eingeschriebener Post, so beträgt die Gebühr inklusive Zustellung 22 Franken. Auszüge an öffentlich-rechtliche Körperschaften sind kostenlos. Ein Versand erfolgt ausschliesslich an die aktuelle Schweizer Wohnadresse der gesuchstellenden Person (keine Zustellung per Fax oder E-Mail an eine Drittadresse oder ins Ausland). Bestellungen werden nur werktags, in der Regel innert 24 Stunden, bearbeitet und mittels A-Post samt Rechnung versandt. Das Betreibungsamt behält sich das Recht vor, gegebenenfalls einen Kostenvorschuss zu verlangen oder das Begehren per Online-Schalter gänzlich abzulehnen und auf den ordentlichen Weg zum Erhalt eines persönlichen Registerauszuges zu verweisen.
- Sie kommen persönlich im Amtslokal vorbei mit einem amtlichen Ausweis. Der Auszug kostet 17.00 Franken und muss bar bezahlt werden.
- Auf EasyGov können Sie eine Betreibungsauskunft über Sie selbst, Ihr Unternehmen oder über Dritte bestellen sowie Betreibungsbegehren erfassen und beim Betreibungsamt einreichen.