Veranstaltung mit max. 100 Personen, Gesuch um Erteilung einer Bewilligung
Gemäss § 2 des Gastgewerbegesetzes benötigt eine Bewilligung,
- wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen und Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht
- wer den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf betreibt.
Bei Veranstaltungen mit max. 100 Besuchern ist mit der Gemeindepolizei zwecks eventueller Einreichung eines Verkehrskonzeptes Kontakt aufzunehmen.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sicherheit und Umwelt | 044 395 36 00 | sicherheit.umwelt@zollikon.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|