Veranstaltung mit über 100 Personen, Gesuch um Erteilung einer Bewilligung
Gemäss § 2 des Gastgewerbegesetzes benötigt eine Bewilligung,
- wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen und Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht
- wer den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf betreibt.
Bei Veranstaltungen mit über 100 Besuchern ist zwingend ein Verkehrskonzept einzureichen.
Aktionen
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Sicherheit und Umwelt | 044 395 36 00 | sicherheit.umwelt@zollikon.ch |
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