Neuer Anlauf für Heinrich-Ernst-Fonds
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2017 die Beschlüsse der Gemeindeversammlung Zollikon aufgehoben, mit welchen der 1924 geäufnete Heinrich-Ernst-Fonds (HEF) aufgelöst und die Liegenschaft Seestrasse 109 (Altersheim am See) verkauft werden sollte. Gemäss Urteil war die bereits 1975 buchhalterisch vorgenommene Fondsauflösung unrechtmässig. Der HEF müsse nach wie vor als Sondervermögen geführt und ein Verkaufserlös dem ursprünglichen Zweck zugeführt werden.
Daraufhin setzte der Gemeinderat gegen Ende 2019 eine Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, einen Vorschlag für die Revision der Ausführungsbestimmungen des Heinrich-Ernst-Fonds auszuarbeiten. Neben den Rekurrenten, die vor das Bundesgericht gelangten, umfasste die Arbeitsgruppe auch Mitglieder des Gemeinderats und der Sozialbehörde. Anfang Jahr nun hat die Arbeitsgruppe dem Gemeinderat einen einvernehmlichen Vorschlag für das weitere Vorgehen vorgelegt. Die Liegenschaft soll – wie ursprünglich geplant – veräussert werden und der Nettoerlös entsprechend den ermittelten Flächenanteilen in die Sonderrechnung HEF bzw. in die Gemeindekasse fliessen. Ohne Verkauf der Liegenschaft würde der Fonds gar nicht über liquide Mittel verfügen, um Unterstützungsleistungen im Sinne des ursprünglichen Vermächtnisgebers zu leisten.
Der Gemeinderat will aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Lösungsvorschlag der Arbeitsgruppe der Gemeindeversammlung den Antrag stellen, die Zweckbestimmungen des Fonds aus dem Jahr 1924 anzupassen und das Altersheim am See an den Meistbietenden zu verkaufen. Mit einem Anteil von 83,43% des Netto-Verkaufserlöses soll das Sondervermögen HEF erneut geäufnet werden.
Zu diesem Lösungsvorschlag findet derzeit ein Vernehmlassungsverfahren bei allen in Zollikon vertretenen politischen Parteien statt. Die Vernehmlassungen werden noch vor den Sommerferien ausgewertet, damit der Gemeinderat über den definitiven Antrag an die Gemeindeversammlung entscheiden kann.
Medienmitteilung