Im Ahorn 22 - vorübergehende Verkehrsanordnung
Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Strasse Im Ahorn 22, Zollikerberg, wird vor der Liegenschaft ab dem 20. Januar 2025 bis ca. 1. September 2025 folgende vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt:
- Sperrung von ca. 90 m² Trottoirfläche. Die Fussgänger werden umgeleitet.
- Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale, rechtsverbindlich.
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Einer allfälligen Neubeurteilung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere, zwingende Gründe: Gedrängtes Bauprogramm.
Abteilung Sicherheit und Umwelt