Teilrevision der Bau- und Zonenordnung: Erholungszone Tennis

6. September 2024

Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Zollikon hat am 14. Juni 2023 festgesetzt:

Teilrevision der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Zollikon zur Schaffung einer Erholungszone Tennis, bestehend aus:

  1. Änderung des Zonenplanes (Erholungszone Tennis)
  2. Änderung der Bauordnung Art. 23bis , Art. 23ter ,(Vorschriften für die Erholungszone), Art. 34 (Schlussbestimmung).

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 19. August 2024 verfügt:

Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung, die die Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2023 festgesetzt hat, wird genehmigt.

Die Unterlagen können während 30 Tagen in der Gemeinderatskanzlei, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, eingesehen werden.

Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Kontaktstelle
Bauabteilung der Gemeinde Zollikon
Bergstrasse 20
Postfach
8702 Zollikon

Gemeinderat Zollikon