Rietstrasse 50 - vorübergehende Verkehrsanordnung

6. September 2024

Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Rietstrasse 50, Zollikon, wird in diesem Abschnitt die Verlängerung einer neu bis ca. 30. April 2025 vorübergehenden Verkehrsanordnung verfügt.

  • Rietstrasse 50: Absperrung Trottoir, ca. 158 m2, Installationsplatz für Bauarbeiten (Liegenschaft)
  • Die Verkehrsanordnung bleibt mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale, rechtsverbindlich.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Abteilung Sicherheit und Umwelt

Sperrung