Baubewilligung für Sanierung der Schwimmanlage Fohrbach liegt vor

25. November 2024
Die umfassende Sanierung der Schwimmanlage Fohrbach, das aktuell grösste Investitionsprojekt der Gemeinde Zollikon, schreitet voran: Die bereinigte Baubewilligung ist erteilt. Die Bauarbeiten beginnen im neuen Jahr.

Seit Oktober ist die Schwimmanlage Fohrbach für die Öffentlichkeit geschlossen, aktuell laufen Vorbereitungs- und Räumungsarbeiten. Nun wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht: Die bereinigte Baubewilligung für die umfassende Sanierung liegt vor – rund zwei Jahre, nachdem die Stimmberechtigten dem Baukredit von 44,7 Millionen Franken zugestimmt und sich für die umfassende Gesamtsanierung ausgesprochen haben.

Ursprünglich sollten die Bauarbeiten bereits im November starten, jedoch verzögerte sich der Zeitplan durch einen Rekurs beim Baurekursgericht. «Vier Parteien hatten im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens den Bauentscheid verlangt», erklärt der für die Schwimmanlage zuständige Gemeinderat André Müller. In der Folge reichten zwei Parteien beim Baurekursgericht einen Rekurs gegen die Baubewilligung der Baubehörde Zollikon vom 15. Juli 2024 ein, beantragten jedoch, das Verfahren zu sistieren, bis eine der Parteien die Fortsetzung verlangt.

Um eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, fanden in der Folge mehrere Gespräche statt. An den Verhandlungen beteiligten sich von der Verwaltung Mitglieder der Objektbaukommission, der Baubehörde sowie Abteilungsleitende. Das Ergebnis ist eine aussergerichtliche Vereinbarung. Darin wurden Änderungen am Bauprojekt und am Betriebskonzept vorgenommen. Im Gegenzug verpflichten sich die Rekurrenten zum Rückzug des Rekurses. Zu den wesentlichen Anpassungen gehört die Verschiebung des neu geplanten Freibadeingangs an den ursprünglichen Standort sowie Anpassungen bei den Öffnungszeiten des Restaurantbetriebs, ebenso wurden Anlieferungsstandorte geregelt. «Die aussergerichtliche Einigung war ein wichtiger Schritt», betont Gemeinderat André Müller. «Ich bin froh, dass die Sanierung nun Anfang nächstes Jahr gestartet werden kann.»

Die Baubehörde erteilte vergangene Woche die Bewilligung für das angepasste Bauprojekt. Die Rekursfrist von 30 Tagen für die Parteien, die den Bauentscheid verlangt hatten, läuft derzeit, bevor voraussichtlich Mitte Januar die Bauarbeiten im Fohrbach starten.

Medienmitteilung

Bad Fohrbach