Bahnhofstrasse 26 bis 39 – vorübergehende Verkehrsanordnung
Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Bahnhofstrasse 26 bis 39, Zollikon, wird ab dem 13. Januar bis ca. 15. August 2025 folgende vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt:
- Sperrung von ca. 220 m² Trottoir- und Strassenfläche. Fussgängerinnen und Fussgänger werden umgeleitet. Für den Verkehr wird eine Lichtsignalanlage mit wechselseitigem Einbahnverkehr (Bevorzugung öff. Busverkehr) in Betrieb genommen.
- Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale, rechtsverbindlich.
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan Zolliker Zumiker Bote an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Einer allfälligen Neubeurteilung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere, zwingende Gründe: Gedrängtes Bauprogramm.
Abteilung Sicherheit und Umwelt