Rainstrasse 11 - vorübergehende Verkehrsanordnung
Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Rainstrasse 11, Zollikon, wird in diesem Abschnitt für eine Verlängerung der bestehenden Nutzung ab 21. Dezember 2024 bis ca. 31. August 2025 folgende vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt.
- Absperrung öffentlicher Grund (Strasse), ca. 36 m², Rainstrasse 11, Umschlagplatz für Bauarbeiten (die Durchfahrt bleibt gewährleistet).
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Abteilung Sicherheit und Umwelt