Rückerstattung/Saldierung der Geldwertkarten und Kartendepots des Schwimmbads Fohrbach
Ab Dienstag, 4. März 2025, können die Guthaben von Geldwertkarten sowie Kartendepots des Schwimmbads Fohrbach bei der Gemeindekasse im Gemeindehaus – am Schalter neben der Einwohnerkontrolle – zurückgefordert werden. Die Auszahlung der Guthaben erfolgt nur in Bar.
Eine Saldierung der Karten ist ab Beginn der Seebadsaison im Mai auch an der Kasse des Seebads möglich. Für das Seebad bleiben die Geldwertkarten noch bis zum Ende der Seebadsaison Mitte September 2025 gültig.
Auskünfte erteilt Jürgen Richter, Betriebsleiter Sportanlagen, unter 044 391 56 00 oder via juergen.richter@zollikon.ch