Neophytenranger in Zollikon
Das Thema invasive Neophyten beschäftigt die Schweiz seit vielen Jahren. Immer mehr Pflanzenarten aus anderen Erdteilen werden absichtlich oder unabsichtlich durch Handel in die Schweiz eingeführt. Auch wenn sich nur eine kleine Anzahl davon in der Natur etabliert, können diese Pflanzen schnell zu einem Problem werden, wenn sie zum Beispiel den Lebensraum unserer heimischen Pflanzenarten beanspruchen und dies an den Rand des Aussterbens bringen, durch ihre starke Wuchskraft Schäden an Gebäuden und Strassen verursachen oder wenn sie Allergien beim Menschen auslösen.
Um die weitere Ausbreitung invasiver Neophyten in der Gemeinde Zollikon zu verhindern und bestehende Bestände zu reduzieren, ist zwischen Mai und Oktober Lukas Reichwein vom Naturnetz Pfannenstil als Neophytenranger für die Gemeinde Zollikon im Einsatz. Der Neophytenranger erfasst die Bestände auf einer Karte und bekämpft kleinere Bestände direkt. Er unterstützt damit den Unterhaltsdienst, der die invasiven Neophyten vor allem auf gemeindeeigenen Flächen bekämpft. Ausserdem informiert der Neophytenranger Anwohnende, in deren Gärten invasive Neophyten wachsen, über die Situation und gibt Hinweise für die Bekämpfung und Entsorgung.
Im Siedlungsbereich haben sich die invasiven Neophyten bereits stark etabliert. Am häufigsten ist der Kirschlorbeer, gefolgt von Goldruten, Einjährigem Berufskraut und Schmetterlingsstrauch. Problematisch ist, dass Kirschlorbeer, Goldruten und Schmetterlingsstrauch (Buddleja) noch immer in Gartenmärkten verkauft werden, obwohl sie auf der «Schwarzen Liste» der invasiven Neophyten stehen. Sie sind oft lediglich mit einem Schild versehen, welches den Käufer dazu auffordert, die Blüten zu entfernen, damit keine Samen produziert werden können. Ein Hinweis, der leider sehr schnell vergessen wird. Die Gemeinde Zollikon appelliert an ihre Einwohnerinnen und Einwohner, diese Arten nicht mehr neu anzupflanzen. So sollen sie sich nicht vom Siedlungsbereich in wertvolle Naturschutzgebiete ausbreiten können, wo sie erheblichen Schaden an der heimischen Biodiversität anrichten können.
Anfang 2024 hat der Bundesrat eine Anpassung der Freisetzungsverordnung beschlossen. Seit dem 1. September 2024 dürfen gewisse invasive gebietsfremde Pflanzen nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Es ist zudem das sogenannte Umgangsverbot erweitert worden. Es regelt, dass verschiedene invasive gebietsfremde Pflanzen in der Umwelt grundsätzlich nicht mehr verwendet werden dürfen, d.h. sie dürfen beispielsweise nicht mehr auf den Markt gebracht, angepflanzt oder vermehrt werden. Dies betrifft etwa u.a. den Götterbaum.
Neben dem Umgangsverbot ist die Abgabe bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen an Dritte verboten - Inverkehrbringverbot, so zum Beispiel der Verkauf, das Verschenken sowie die Einfuhr. Die vom Verbot betroffenen Pflanzen, darunter u.a. der Schmetterlingsstrauch, der Kirschlorbeer oder der Sommerflieder, Seidiger Hornstrauch, Armenische Brombeere, Chinesische Hanfpalme, Japanischer und Gold-Bambus werden in einem neuen Anhang der Freisetzungsverordnung aufgelistet. Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind vom Verbot nicht betroffen.
Bei Fragen können Anwohnende sich direkt beim Neophytenranger Lukas Reichwein melden unter 077 202 97 80 oder bei Stefanie Majer unter 044 395 33 01.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe!
Naturschutz- und Biodiversitätsförderung Zollikon