Zahlungsbefehl

Mit dem Zahlungsbefehl wird der/die Schuldner/in aufgefordert, die angegebenen Beträge samt Betreibungskosten zu bezahlen.

Der Zahlungsbefehl wird aufgrund der Angaben der Gläubigerin, des Gläubigers erstellt, ohne Prüfung der geltend gemachten Forderungen. Vom Betreibungsamt kann jederzeit verlangt werden, dass der/die Gläubiger/in Beweismittel für die Forderungen vorlegt. Dies soll helfen, genau festzustellen, worauf sich die Forderung im Zahlungsbefehl stützt.

Der Zahlungsbefehl ist auch eine Mahnung. Die betriebene Person hat ab Zustellung des Zahlungsbefehls 20 Tage Zeit, die Forderungen zu begleichen.

Der offene Betrag kann beim Betreibungsamt bezahlt oder dem/der Gläubiger/in überwiesen werden.

Weitere Informationen zum Zahlungsbefehl finden Sie hier: Informationsblatt zum Zahlungsbefehl