Bau Fernwärmenetz wird ermöglicht

5. Okt. 2023

Die Rechtsgrundlagen für den Bau des Fernwärmenetzes in Zollikon sind geschaffen: Der Regierungsrat hat die in der Urnenabstimmung am 18. Juni 2023 gutgeheissenen Teilrevisionen der Gemeindeordnung sowie Statuten der Netzanstalt Zollikon (NAZ) genehmigt. 

Mit der Genehmigung durch den Regierungsrat sind die Rechtsgrundlagen für den Bau des Fernwärmenetzes geschaffen, mit welchem Zollikon einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu Netto-Null macht. Die geänderten Bestimmungen treten auf den 1. November 2023 in Kraft.

Hier geht es zur Medienmitteilung vom 5. Oktober 2023 über die Rechtsgrundlagen für den Wärmeverbund Zollikon.