Bewilligungen
Bei gesteigertem Gemeingebrauch oder Sondernutzung des öffentlichen Grundes durch eine provisorische Baute, ein Baugerüst, Materialablagerungen etc. ist grundsätzlich eine Bewilligung bzw. Konzession notwendig. Neben der Bewilligungsgebühr wird für die Zeit der Inanspruchnahme eine Nutzungsgebühr erhoben. Hier finden Sie sämtliche Informationen.
Bei gesteigertem Gemeingebrauch oder Sondernutzung des öffentlichen Grundes durch eine provisorische Baute, ein Baugerüst, Materialablagerungen etc. ist grundsätzlich eine Bewilligung bzw. Konzession notwendig. Neben der Bewilligungsgebühr wird für die Zeit der Inanspruchnahme eine Nutzungsgebühr erhoben. Hier finden Sie sämtliche Informationen.
- Befahren von Wald- und Flurwegen
- Geldsammlungen : Für Spendensammlungen oder Mitgliederwerbung in der Öffentlichkeit oder von Tür zur Tür benötigen Sie eine Bewilligung des Kanton Zürich.
- Verlängerung der Polizeistunde (Schliessungsstunde, Hinausschieben)
- Waffenerwerbsscheine
- Befahren von Wald- und Flurwegen
- Geldsammlungen : Für Spendensammlungen oder Mitgliederwerbung in der Öffentlichkeit oder von Tür zur Tür benötigen Sie eine Bewilligung des Kanton Zürich.
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