Auf den Friedhöfen Zollikon Dorf und Zollikerberg muss das provisorische, durch die Gemeinde gestellte Grabzeichen bei Reihen- und Familiengräber spätestens nach zwei Jahren durch ein eigenes Grabzeichen ersetzt werden. Für das vorgesehene Grabzeichen muss ein Gesuch mit den vollständigen Angaben (siehe Bestattungs- und Friedhofverordnung) eingereicht werden.
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