Einwendung gegen den Deponiestandort Brunnenwisen

21. Februar 2025
Die Gemeinde Zollikon beantragt die Streichung des Deponiestandorts Brunnenwisen aus der Teilrevision 2024 des kantonalen Richtplans. Unter anderem, weil sich auf dem vorgesehenen Deponiestandort Vorkommen von geschützten Arten und Arten der «Roten Liste» befinden und der vorgeschriebene Abstand zum Siedlungsgebiet nicht eingehalten wird. Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, sich mit einer eigenen Einwendung gegen den Deponiestandort Brunnenwisen zur Wehr zu setzen.

Die Gemeinde Zollikon hat fristgerecht Einwendung gegen die geplante Aufnahme des Deponiestandorts Nr. 38 «Brunnenwisen» in den kantonalen Richtplan erhoben. Darin wird ausgeführt, dass der Standort gegen zwei Ausschlussgründe verstösst, die das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) in seinem Kriterienkatalog für die Bewertung von Deponiestandorten festgelegt hat.

«Das als Deponiestandort vorgeschlagene Gebiet Brunnenwisen ist ein wertvolles Biotop, das geschützte Arten in grosser Zahl beheimatet. Die seltenen Funde von Amphibien, Schnecken, Flechten, Pilzen und Moosen zeugen von einem ausserordentlichen Wert. Eine grosse Zahl davon ist auf den «Roten Listen» der uneingeschränkt zu schützenden Arten aufgeführt», erklärt Gemeinderat und Bauvorstand Dorian Selz. Zudem liege der Deponieperimeter weniger als 100 Meter von bestehenden Wohngebieten entfernt. Beide Punkte erfüllten gemäss der Gesamtschau Deponien des Kantons Kriterien, welche die Festlegung eines Deponiestandorts zwingend ausschliessen.

«Darüber hinaus ist die Bewertung des Gebiets Brunnenwisen als möglicher Deponiestandort mit zahlreichen weiteren Fehlern behaftet. So werden im Bereich Naturschutz nicht nur die geschützten Tier- und Pflanzenarten ausser Acht gelassen, sondern auch das direkt angrenzende kantonal geschützte Natur- und Landschaftsschutzgebiet Wehrenbachtobel, verschiedene wertvolle Objekte aus dem kommunalen Naturschutzinventar sowie die Bedeutung des Gebietes als wichtiges und wertvolles Naherholungsgebiet.»

Fehlende verkehrstechnische Eignung

Unberücksichtigt blieb aus Sicht des Gemeinderats auch die völlig ungenügende verkehrstechnische Erschliessung des Standorts. Die Zufahrt würde in den Gemeinden Zollikon und Maur durch dicht besiedelte Gebiete mit heute schon überlasteten Verkehrsknoten führen. Enge Kurven, schmale Strassen und in den Strassenraum hineinragende Gebäude verunmöglichten eine verkehrssichere Befahrung mit den für eine Deponie notwendigen Lastwagen. Darüber hinaus hätten die starken Steigungen erhöhten Ausstoss von Luftschadstoffen zur Folge.

Überdimensionierte Planung

Als nicht haltbar stuft die Gemeinde den Planungshorizont von 40 Jahren ein, auf dem der Revisionsentwurf basiert. Gemäss Bundesvorgaben ist die Richtplanung auf einen mittelfristigen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren auszurichten. «Zusätzlich wird im Entwurf ein Deponievolumen festgelegt, das rund dem Doppelten des tatsächlich prognostizierten Deponiebedarfs entspricht. Damit wird das für eine flexible Planung notwendige Mass weit überschritten», so Dorian Selz.

Vorlagen für private Einwendungen 

Ergänzend zur eigenen Einwendung stellt die Gemeinde auch Vorlagen für Einwendungen von Privatpersonen zur Verfügung. Diese fassen die triftigen Gründe zusammen, die gegen eine Festlegung des Gebiets Brunnenwisen als Deponiestandort sprechen. Die Vorlagen können weiter unten auf dieser Seite unter den Dokumenten heruntergeladen werden. Stellungnahmen können von allen Personen schriftlich oder auf dem elektronischen Vernehmlassungsportal (eVernehmlassungen) papierlos eingereicht werden. Eine Anleitung zur eVernehmlassung ist ebenfalls zu unter den Dokumenten zu finden.

Der Gemeinderat ruft die Bevölkerung von Zollikon sowie den benachbarten Gemeinden und Quartieren dazu auf, sich mit einer eigenen Einwendung gegen den Deponiestandort Brunnenwisen zur Wehr zu setzen.  Die Anhörung und öffentliche Auflage der Teilrevision 2024 dauert noch bis zum 14. März 2025.

Deponiestandort Brunnenwisen

 

Name
Vorlage Einwendung Brief_Deponiestandort Brunnenwisen (DOCX, 32.42 kB) Download 0 Vorlage Einwendung Brief_Deponiestandort Brunnenwisen
Vorlage_Einwendung_eVernehmlassung_ARE_Deponiestandort_Brunnenwisen (DOCX, 30.94 kB) Download 1 Vorlage_Einwendung_eVernehmlassung_ARE_Deponiestandort_Brunnenwisen
Kurzanleitung Kanton ZH_eVernehmlassung (PDF, 347.55 kB) Download 2 Kurzanleitung Kanton ZH_eVernehmlassung